Stand: September 2026
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Elias Belke (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmen, die den Dienst Tapbell nutzen (nachfolgend „Kunde"). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an Gastronomiebetriebe und sonstige gewerbliche Nutzer. Verbrauchern steht der Dienst nicht zur Verfügung; mit der Registrierung versichert der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
Tapbell ist ein webbasiertes NFC-Tischservice-System für Gastronomiebetriebe. Der Dienst ermöglicht es, Serviceanfragen von Gästen über NFC-Tags entgegenzunehmen und per Telegram oder Push-Benachrichtigung zu benachrichtigen. Der Anbieter stellt die Software als Software-as-a-Service (SaaS) bereit.
Kostenlose digitale Speisekarte: Unabhängig vom kostenpflichtigen Abonnement kann der Kunde im Account-Bereich eine digitale Speisekarte pflegen (Gerichte, Preise, Beschreibungen, Fotos, vier Design-Vorlagen). Diese Kernfunktion ist dauerhaft kostenlos. Ein optionaler Customizer (eigene Farben, Schrift, Logo) wird gegen eine einmalige Zahlung von 99,00 € freigeschaltet.
Sprachbestellung: Als Funktion für das Servicepersonal kann die Bestellaufnahme per Spracheingabe erfolgen. Dabei wird das über das Gerät des Personals aufgenommene Audio in Echtzeit an Dienstleister zur Transkription und Auswertung übertragen (siehe AVV, Anlage 2) und nicht gespeichert; gespeichert wird ausschließlich die daraus erstellte, vom Personal bestätigte Bestellung. Da hierbei auch Sprache anwesender Gäste verarbeitet werden kann, verpflichtet sich der Kunde als datenschutzrechtlich Verantwortlicher, seine Gäste in geeigneter Weise zu informieren (z. B. Hinweis in der Speisekarte: „Bestellaufnahme KI-gestützt, keine Aufzeichnung") und die Funktion nur im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften einzusetzen. Die Nutzung ist freiwillig; die manuelle Bestellaufnahme steht gleichwertig zur Verfügung.
Gäste können die Speisekarte am Tisch im Browser aufrufen; eine Bestell-Funktion mit Warenkorb ist optional und standardmäßig deaktiviert. Der Anbieter entwickelt den Dienst fortlaufend weiter; ein Anspruch auf den unveränderten Fortbestand einzelner Funktionen besteht nicht, solange der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt. Für die Verfügbarkeit gilt § 9.
Der Vertrag kommt durch die Registrierung auf tapbell-page.com und die Bestätigung der E-Mail-Adresse zustande. Mit der Registrierung erklärt der Kunde, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Das kostenpflichtige Abonnement wird durch die Auswahl eines Pakets und die erste erfolgreiche Zahlung wirksam.
Der Dienst wird in drei Paketen angeboten. Das Paket Starter kostet 29,99 € je Monat, das Paket Küche und Service 39,99 € je Monat, das Paket Pro 49,99 € je Monat, jeweils unabhängig von der Tischzahl. Alle Pakete sind wahlweise monatlich oder jährlich zahlbar. Bei jährlicher Zahlweise beträgt der Preis 24,99 € (Starter), 33,99 € (Küche und Service) beziehungsweise 41,99 € (Pro) je Monat, abgebucht als Jahresbetrag im Voraus. Die Auswahl trifft der Kunde vor dem Wechsel zu Stripe.
Das Paket Starter umfasst den Service-Ruf der Gäste über die Tischständer (Bedienung rufen, Rechnung anfordern) mit Dashboard, Grundriss, Team, Benachrichtigungen und Statistik. Es enthält keine Bestellaufnahme, keine Küchenansicht, keine Speisekarte und keine Reservierung. Das Paket Küche und Service umfasst die Bestellaufnahme durch das Servicepersonal am eigenen Gerät, die Küchenansicht, die Pflege von Artikeln und Preisen, Grundriss, Team und Auswertung. Es enthält keine Tischständer und keine Funktionen für Gäste, also weder Service-Ruf noch Speisekarte für Gäste, Bestellung durch Gäste oder Reservierung. Das Paket Pro umfasst den Umfang beider Pakete und zusätzlich die Speisekarte für Gäste, die Bestellung durch Gäste und die Online-Reservierung.
Zu den Paketen Pro und Küche und Service kann der Zusatz Tapbell AI (Bestellaufnahme per Sprache, § 2) gebucht werden. Zur Auswahl stehen folgende Kontingente je Kalendermonat: 400 Gespräche für 19,99 € monatlich oder 16,99 € je Monat bei Jahreszahlung; 800 Gespräche für 29,99 € monatlich oder 24,99 € je Monat bei Jahreszahlung; 2.000 Gespräche für 59,99 € monatlich oder 49,99 € je Monat bei Jahreszahlung. Bei Jahreszahlung wird der Aufpreis als Jahresbetrag im Voraus abgebucht. Die gewählte Variante und der Gesamtpreis werden vor dem Kauf bestätigt. Bestehende AI-Abos ohne Variantenwahl behalten 800 Gespräche je Kalendermonat. Als Gespräch zählt jede gestartete Aufnahme, unabhängig von ihrer Dauer. Für jedes weitere Gespräch im selben Monat werden 5 Cent berechnet; der Mehrverbrauch wird zu Beginn des Folgemonats als eigene Position auf der nächsten Rechnung ausgewiesen. Den aktuellen Verbrauch zeigt der Dienst dem Kunden in den Einstellungen laufend an. Zum Schutz vor Missbrauch gilt eine Obergrenze von dem Zehnfachen des gebuchten Kontingents je Monat, die auf Wunsch des Kunden angehoben wird. Bei einem Upgrade gilt das größere Kontingent bereits im laufenden Kalendermonat; bisherige Gespräche bleiben angerechnet.
In den Paketen Starter und Pro wird für Herstellung und Bereitstellung der 3D-gedruckten QR/NFC-Tischständer beim Vertragsschluss einmalig 5,00 € je Tisch berechnet. Diese Gebühr wird im Checkout sofort fällig; Versand, Bedruckung und digitale Einrichtung sind enthalten, die Ständer gehen in das Eigentum des Kunden über.
Ohne Abonnement sind die Tischständer zum Einmalpreis von 10,00 € je Ständer zuzüglich 4,90 € Versand je Sendung erhältlich („Ständer einmalig zahlen“). Der Betrag ist mit dem Checkout fällig, weitere Zahlungen entstehen nicht. Über diese Ständer rufen Gäste die vom Kunden hochgeladene Speisekarte auf, solange das Kundenkonto besteht; Service-Ruf, Bestellung und Reservierung setzen ein Abonnement voraus. Bucht der Kunde später ein Paket, werden die bereits bezahlten Ständer nicht erneut berechnet, und die erste Rate wird sofort fällig, weil keine Herstellung abzuwarten ist.
Ein eigenes Design der Ständer ist auf Anfrage erhältlich. Für den Entwurf fällt eine einmalige Designgebühr von 199 € an. Der Preis für die Herstellung richtet sich nach dem fertigen Entwurf und wird je Ständer berechnet; der Anbieter nennt ihn vor der Beauftragung in einem Angebot. Fällig wird beides erst mit der Annahme des Angebots. Im Rahmen einer Aktion kann die Designgebühr entfallen; die Herstellung bleibt davon unberührt.
Die erste Rate wird 14 Tage nach dem Vertragsschluss fällig und danach jeweils im Voraus über Stripe abgebucht: bei monatlicher Zahlweise monatlich, bei jährlicher Zahlweise als Jahresbetrag einmal je Zwölf-Monats-Zeitraum. Der Zeitraum bis zur ersten Rate deckt Herstellung und Versand der Ständer ab und wird nicht gesondert berechnet; er ist keine unentgeltliche Testphase, denn die einmalige Ständergebühr ist bereits mit dem Checkout fällig. Im Paket Küche und Service werden keine Ständer hergestellt; dort wird die erste Rate mit dem Vertragsschluss fällig. Das gilt auch beim Umstieg mit bereits einmalig gekauften Tischständern, ohne erneute Ständer- oder Versandkosten.
Für den Betrieb im Restaurant erforderliche Endgeräte, insbesondere Tablets für Theke oder Küche sowie die Mobilgeräte des Serviceteams, stellt der Kunde selbst. Sie sind nicht Bestandteil der Pakete.
Die Freischaltung des Speisekarten-Customizers (§ 2) ist eine einmalige Zahlung von 99,00 € und gilt dauerhaft für das jeweilige Konto.
Bestandskunden, die ihren Vertrag vor Einführung der Pakete (August 2026) geschlossen haben, behalten ihren bisherigen Tarif einschließlich der damals vereinbarten Preise je Tisch beziehungsweise je Gerät, solange sie nicht in ein Paket wechseln.
Preise sind Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung, keine Umsatzsteuer ausgewiesen). Akzeptierte Zahlungsmittel: Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und PayPal.
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, mahnt der Anbieter zunächst in Textform und setzt eine angemessene Nachfrist von mindestens zehn Tagen. Bleibt die Zahlung auch danach aus, darf der Anbieter den Zugang zum Dienst sperren; auf diese Folge weist er in der Mahnung hin. Die Sperrung wird nach Zahlungsausgleich unverzüglich aufgehoben. Die Zahlungspflicht für den gesperrten Zeitraum bleibt bestehen.
Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit. Die Laufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss im Checkout; die erste Abbuchung erfolgt nach § 4 bei neuen Tischständern vierzehn Tage später, bei Küche und Service sowie beim Umstieg mit bereits gekauften Ständern sofort. Der Abrechnungszeitraum richtet sich nach der im Checkout gewählten Zahlweise und beträgt einen Monat beziehungsweise zwölf Monate.
Bei monatlicher Zahlweise kann der Kunde jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
Bei jährlicher Zahlweise wird der Betrag für zwölf Monate im Voraus abgebucht. Der Kunde kann ebenfalls jederzeit kündigen; die Kündigung wird zum Ende des bereits bezahlten Zwölf-Monats-Zeitraums wirksam. Eine anteilige Erstattung für die verbleibenden Monate erfolgt nicht. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Zeitraum automatisch um weitere zwölf Monate zum dann gültigen Preis; über eine Preisänderung wird der Kunde mindestens sechs Wochen vorher in Textform informiert und kann bis zum Wirksamwerden kündigen. Ein Wechsel von jährlicher auf monatliche Zahlweise ist zum Ende des bezahlten Zeitraums möglich.
Die Kündigung ist per E-Mail oder über das Stripe Customer Portal möglich und bedarf keiner Frist. Die einmalige Ständergebühr nach § 4 wird bei einer Kündigung nicht erstattet; die Ständer verbleiben beim Kunden.
Bestandskunden, deren Vertrag vor Einführung dieser Regelung (Mai 2026) geschlossen wurde, behalten die bei ihrem Vertragsschluss vereinbarten Laufzeit- und Zahlungsregelungen, solange sie ihren Tarif beibehalten.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Nach wirksamer Kündigung bleibt der Zugang bis zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit bestehen. Eine Kündigung wirkt nur für die Zukunft: bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet, eine Geld-zurück-Garantie besteht nicht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Dienst dem Kunden nicht gefällt.
Für Rückfragen steht der Anbieter unter info@tapbell-page.com zur Verfügung.
Die beim ersten Checkout bezahlten NFC-Schilder einschließlich Tischständer und Tags gehen nach vollständiger Zahlung in das Eigentum des Kunden über. Nach Ende des Abonnements müssen sie nicht zurückgesendet werden. Die digitalen Tapbell-Dienste und Weiterleitungen sind nur während eines aktiven Vertrags nutzbar.
Für Ersatz verlorener, gestohlener oder beschädigter Schilder gilt: Bis zu 5 Ständer je Kalendermonat sind als eine Sammelbestellung kostenfrei enthalten; das Kontingent erneuert sich zum Monatsersten und wird nicht angespart. Jeder darüber hinausgehende Ständer kostet 5,00 €, zuzüglich einmalig 4,90 € Versandkosten je kostenpflichtiger Bestellung. Die Beträge sind sofort bei der Bestellung fällig.
Wird ein Schild als verloren oder gestohlen gemeldet, wird der zugehörige QR-Code aus Sicherheitsgründen unmittelbar ungültig; das gemeldete Schild lässt sich danach nicht mehr verwenden. Der Ersatz wird mit einem neuen Code ausgeliefert.
Der Kunde verpflichtet sich, keine missbräuchliche Nutzung des Dienstes vorzunehmen, seine Zugangsdaten geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich über unbefugten Zugriff zu informieren. Unzulässig ist insbesondere das Einstellen rechtswidriger, beleidigender oder rechte Dritter verletzender Inhalte sowie jede Nutzung, die den Betrieb des Dienstes beeinträchtigt.
Der Kunde stellt sicher, dass seine Gäste über die Datenverarbeitung (insbesondere die Übermittlung von Tischanfragen) informiert sind.
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags ist.
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte außerhalb des eigenen Betriebs ist nicht gestattet.
Die vom Kunden eingestellten Inhalte (Speisekarte, Texte, Fotos, Logo) verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter lediglich das für den Betrieb des Dienstes erforderliche Nutzungsrecht ein, insbesondere zur Speicherung und zur öffentlichen Darstellung der Speisekarte unter der Restaurant-Adresse.
Der Kunde versichert, dass er an den eingestellten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen.
Der Anbieter strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit an, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote und keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Nicht als Ausfall gelten Zeiten, in denen der Dienst aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters nicht erreichbar ist (etwa Störungen des Internets, Ausfälle von Vorleistungserbringern, höhere Gewalt).
Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden vorher per E-Mail oder im Dashboard angekündigt und außerhalb der üblichen Hauptgeschäftszeiten der Gastronomie durchgeführt, soweit dies zumutbar ist.
Bei erheblichen, vom Anbieter zu vertretenden Ausfällen kann der Kunde die Vergütung für den betroffenen Zeitraum anteilig mindern. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 11.
Es gilt das gesetzliche Mängelrecht. Da der Vertrag zwischen Unternehmern geschlossen wird, verjähren Gewährleistungsansprüche in zwölf Monaten ab Bereitstellung des Dienstes; die gesetzlichen Fristen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung, zu rügen (§ 377 HGB). Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Eine fehlerhafte Funktion sollte dem Anbieter mit einer nachvollziehbaren Beschreibung (Zeitpunkt, betroffener Tisch, genutztes Gerät) gemeldet werden, damit sie schnell behoben werden kann.
Der Vertrag wird ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen (§ 1). Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht; die Vorschriften über den Widerruf bei Fernabsatzverträgen (§§ 312g, 355 BGB) gelten nur für Verbraucher.
Die Ständer werden nach den Angaben des Kunden gefertigt, etwa Tischnummern, Codes und auf Wunsch ein eigenes Design. Sie sind damit individuell angefertigte Ware; auch gegenüber Verbrauchern wäre ein Widerruf nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.
Unberührt bleibt das Mängelrecht nach § 10. Beschädigte, unvollständige oder falsch gelieferte Sendungen meldet der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt, an info@tapbell-page.com. Der Anbieter liefert in diesen Fällen nach oder ersetzt die betroffenen Ständer.
Für das Abo gilt § 5: es endet zum Ende des bezahlten Zeitraums, eine anteilige Erstattung bereits bezahlter Zeiträume findet nicht statt. Die einmalige Ständergebühr nach § 4 wird nicht erstattet, die Ständer verbleiben nach § 6 beim Kunden.
(1) Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Höchstbetrag. Im Fall des Absatzes (2) ist die Haftung je Schadensfall auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensstiftenden Ereignis an den Anbieter gezahlt hat, mindestens jedoch auf 500,00 €. Diese Begrenzung gilt nicht für die in Absatz (1) genannten Fälle.
(4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten zu sorgen; für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung. Für die Verarbeitung von Gäste- und Mitarbeiterdaten im Auftrag des Kunden gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Die Grundfunktionen des Dienstes arbeiten ohne Systeme der künstlichen Intelligenz. Das betrifft den Ruf am Tisch, die Bestellung über die Speisekarte, die Reservierung, den Küchenschirm und die Auswertung.
KI-gestützt sind zwei Zusatzfunktionen. Erstens die gebuchte Sprachbestellung (Tapbell AI, § 2 und § 4): eine vom Servicepersonal gesprochene Ansage wird in Text umgewandelt und dieser Text zu Bestellpositionen ausgewertet. Zweitens die Übersetzung der Speisekarte: die vom Kunden eingegebenen Speisenamen und Beschreibungen werden maschinell übersetzt.
Die dafür eingesetzten Dienstleister, ihr jeweiliger Zweck und der Verarbeitungsort sind in Anlage 2 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung benannt. Die Daten werden dort nicht über die Verarbeitung hinaus gespeichert und nicht zum Training von Modellen verwendet.
Beide Funktionen sind im Produkt gekennzeichnet und nur aktiv, wenn der Kunde sie gebucht und gestartet hat. Führt der Anbieter weitere KI-gestützte Funktionen ein, so informiert er den Kunden vorab in Textform und kennzeichnet sie entsprechend den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung).
Die vom Kunden eingestellten Inhalte, insbesondere die digitale Speisekarte, kann der Kunde jederzeit während der Vertragslaufzeit im Account-Bereich einsehen und exportieren. Nach Vertragsende hält der Anbieter die Daten noch 30 Tage zum Abruf bereit; auf Anforderung in Textform stellt er sie in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für personenbezogene Daten, die der Anbieter im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten vorrangig die Regelungen des AVV.
Der Anbieter kann diese AGB mit einer Frist von 30 Tagen ändern, soweit die Änderung erforderlich ist, um sie an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine Weiterentwicklung des Dienstes anzupassen, und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Kunden werden per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Widerspricht der Kunde fristgerecht, so hat er das Recht, den Vertrag zum Ablauf der laufenden Vertragsperiode zu beenden; bis dahin gelten die bisherigen AGB fort. Auf das Widerspruchs- und das Beendigungsrecht sowie auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Benachrichtigung gesondert hingewiesen.
Nicht auf diesem Weg geändert werden können die Hauptleistungspflichten und das Preisgefüge, also insbesondere der Leistungsumfang nach § 2, die Preise nach § 4 und die Laufzeiten nach § 5. Solche Änderungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Kunden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann ist. Erfüllungsort ist ebenfalls der Sitz des Anbieters.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.